Wer in einer Kommune arbeitet, kennt das jährliche Rätselraten um die neue Gehaltstabelle – und die Hoffnung auf eine spürbare Erhöhung. Die neue TVöD-VKA-Tabelle 2025 ist nun veröffentlicht und bringt eine gestaffelte, lineare Erhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen nicht nur die reinen Zahlen, sondern vor allem, was diese für Ihren Stufenaufstieg, Ihre Jahressonderzahlung und Ihre langfristige Gehaltsplanung bedeuten.

Gültigkeitszeitraum: 01.04.2025 bis 30.04.2026 ·
Erhöhung: 3,0 % (mind. 110 €) ·
Entgeltgruppen: 1 bis 15 (inkl. Sondergruppe 9c) ·
Stufen pro Gruppe: 6 (Stufe 1 bis 6) ·
Jahressonderzahlung: 70 % (E 1–8) bzw. 90 % (E 9–15) des Novemberentgelts

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Höhe der Tariferhöhung ab 01.05.2026 (Öffentlichen-Dienst.de (Tarifportal))
  • Mögliche Änderungen der Stufenlaufzeiten (Öffentlichen-Dienst.de (Tarifportal))
  • Zusätzliche Sonderzahlungen über den Tarifabschluss hinaus (Öffentlichen-Dienst.de (Tarifportal))
3Zeitleisten-
4Wie es weitergeht
  • Neue Tabelle ab 01.05.2026 mit voraussichtlich 2,8 % Erhöhung (Öffentlichen-Dienst.de)
  • Konkrete Höhe noch offen (Stand April 2025) (Öffentlichen-Dienst.de)

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Daten der TVöD-VKA-2025-Tabelle zusammen.

Merkmal Wert
Tarifvertrag TVöD VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
Gültig ab 1. April 2025
Gültig bis 30. April 2026
Lineare Erhöhung 3,0 %, mindestens 110 € monatlich
Entgeltgruppen 1–15 (inkl. Sondergruppen z.B. 9c)
Stufen 6 Stufen pro Gruppe
Jahressonderzahlung 70 % (E 1–8) / 90 % (E 9–15) des Novemberentgelts

Wann ist der TVöD VKA 2025 gültig?

Gültigkeitszeitraum der Tabelle

Übersicht der Entgeltgruppen inkl. 9c

Die Tabelle umfasst die Entgeltgruppen 1 bis 15. Eine Besonderheit stellt die Gruppe 9c dar, die für bestimmte Tätigkeiten vorgesehen ist und zwischen E 9 und E 10 eingeordnet wird.

Was das bedeutet

Für eine Fachkraft in E 9c bringt die Stufensteigerung von Stufe 1 nach Stufe 6 ein Plus von über 1.000 Euro brutto pro Monat – eine verlässliche Perspektive über die 16-jährige Laufzeit.

Beispiel Bruttogehalt in E 9c

Die folgende Tabelle zeigt die konkreten Monatsentgelte der Entgeltgruppe 9c für das Jahr 2025:

Stufe Bruttogehalt (€)
1 3.296,74
2 3.511,73
3 3.657,37
4 3.893,66
5 4.129,95
6 4.366,24

Die Werte wurden vom Tarifportal Öffentlichen-Dienst.de übernommen.

Die Spanne zwischen E 9c und E 8 zeigt, wie stark sich spezifische Tätigkeitsprofile im Gehalt niederschlagen.

Kurz gefasst: Die TVöD-VKA-Tabelle 2025 gilt von April 2025 bis April 2026 mit einer Erhöhung von 3 % (mind. 110 €). Die Entgeltgruppen reichen von 1 bis 15 inklusive der Sondergruppe 9c. Wer in E 9c arbeitet, kann mit einem Bruttogehalt zwischen 3.296,74 € und 4.366,24 € pro Monat rechnen.

Wann steige ich in die nächste Stufe TVöD?

Stufenlaufzeiten im TVöD VKA

  • Stufe 1: 1 Jahr
  • Stufe 2: 2 Jahre
  • Stufe 3: 3 Jahre
  • Stufe 4: 4 Jahre
  • Stufe 5: 5 Jahre
  • Stufe 6: Endstufe

Quelle: Haufe (Fachverlag Personalwesen) nach § 17 TVöD.

Voraussetzungen für den Stufenaufstieg

  • Der Aufstieg erfolgt automatisch bei Erfüllung der Verweildauer, sofern keine erheblichen Leistungsmängel vorliegen.
  • Bei einer Höhergruppierung kann die Stufe neu bestimmt werden – in der Regel wird die bisherige Stufe übernommen, jedoch mindestens Stufe 1.

Beispielrechnung Stufenaufstieg

Start: E 9 Stufe 1 (01.04.2025) ·
Stufe 2: 01.04.2026 ·
Stufe 3: 01.04.2029 ·
Stufe 6: 01.04.2041

Wichtig zu wissen

Der automatische Aufstieg setzt voraus, dass keine erheblichen Leistungsmängel bestehen. Abmahnungen können den planmäßigen Aufstieg gefährden.

Die Implikation: Der Stufenaufstieg ist die verlässlichste Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst. Wer 15 Jahre Durchhaltevermögen zeigt, erreicht die Endstufe.

Kurz gefasst: Der Stufenaufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Laufzeiten (1–5 Jahre pro Stufe, Endstufe 6). Der Aufstieg hängt von der Verweildauer und der Leistung ab. Bei Höhergruppierung wird die bisherige Stufe übernommen.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD VKA?

Berechnung der Jahressonderzahlung

  • Für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 70 % des Novemberentgelts.
  • Für die Entgeltgruppen 9 bis 15: 90 % des Novemberentgelts.
  • Die Sonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
  • Für 2025 gelten die gleichen Sätze wie 2024 – keine Änderung.

Beispiel Sonderzahlung in E 9c

  • Entgeltgruppe 9c, Stufe 1: 3.296,74 € × 90 % = 2.967,07 €.
  • Beleg: Die Berechnung basiert auf dem Tabellenwert der Öffentlicher-Dienst.Info (Vergütungsportal).

Der Trade-off: Die Sonderzahlung ist ein sicherer Bonus, unterliegt aber der vollen Steuer- und Abgabenpflicht.

Kurz gefasst: Die Jahressonderzahlung beträgt 70 % (E 1–8) bzw. 90 % (E 9–15) des Novemberentgelts. Für eine Fachkraft in E 9c Stufe 1 sind das rund 2.967 € brutto – steuer- und abgabenpflichtig.

Wann kommt die nächste Tariferhöhung TVöD VKA?

Nächste Tariferhöhung ab 1. Mai 2026

  • Der nächste Tarifabschluss sieht eine Erhöhung der Entgelte ab dem 1. Mai 2026 vor.
  • Laut Tarifportal Öffentlicher-Dienst.Info werden die Werte voraussichtlich um 2,8 % steigen.

Voraussichtliche Höhe der Erhöhung

  • Die genauen Prozentsätze sind noch nicht veröffentlicht (Stand April 2025).
  • Es ist mit einer weiteren linearen Erhöhung zu rechnen, die Details hängen von den laufenden Tarifverhandlungen ab.

Die Prognose für 2026 liegt auf dem Tisch, aber die Verhandlungsführer von ver.di (Dienstleistungsgewerkschaft) und dbb (Beamtenbund) haben signalisiert, dass noch Luft nach oben ist.

Wann hat man Anspruch auf Höhergruppierung?

Voraussetzungen für Höhergruppierung

  • Eine Höhergruppierung erfolgt, wenn die auszuübende Tätigkeit dauerhaft einer höheren Entgeltgruppe entspricht als der, in der man eingruppiert ist.
  • Die Feststellung erfolgt durch den Arbeitgeber auf Grundlage der tariflichen Tätigkeitsmerkmale.

Durchführung der Höhergruppierung

  • Die Höhergruppierung wird vom Arbeitgeber durchgeführt, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
  • Nach § 17 VKA wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe so bestimmt, dass die bisherige Stufe erhalten bleibt, mindestens jedoch Stufe 1.

Höhergruppierung und Stufenzuordnung

„Die Stufenlaufzeit beträgt in Stufe 1 ein Jahr, in Stufe 2 zwei Jahre, in Stufe 3 drei Jahre, in Stufe 4 vier Jahre, in Stufe 5 fünf Jahre.” (§ 17 TVöD).

Wer eine Höhergruppierung anstrebt, sollte die Stellenbeschreibung genau prüfen – der Schlüssel liegt in der dauerhaft ausgeübten Tätigkeit.

Zeitleisten-Signal

  • Inkrafttreten der TVöD VKA Tabelle 2025
  • Ende der Gültigkeit der Tabelle 2025
  • Inkrafttreten der neuen Entgelttabelle (voraussichtlich 2,8 % Erhöhung)

Bestätigte Fakten und was unklar ist

Bestätigte Fakten

  • Gültigkeitszeitraum der Tabelle 2025 (01.04.2025 bis 30.04.2026) – Haufe
  • Lineare Erhöhung 2025: 3,0 %, mindestens 110 € – Öffentlicher-Dienst.Info
  • Stufenlaufzeiten im TVöD sind tariflich geregelt – Haufe
  • Jahressonderzahlungssätze 2025 (70 % / 90 %) – Öffentlicher-Dienst.Info

Was unklar ist

  • Höhe der Tariferhöhung ab 01.05.2026
  • Eventuelle weitere Sonderzahlungen
  • Mögliche Änderungen der Stufenlaufzeiten in der Zukunft
  • Konkrete Auswirkungen der Inflation auf die nächste Verhandlungsrunde

Stimmen und Expertenmeinungen

„Die Stufenlaufzeit beträgt in Stufe 1 ein Jahr, in Stufe 2 zwei Jahre, in Stufe 3 drei Jahre, in Stufe 4 vier Jahre, in Stufe 5 fünf Jahre.”

– § 17 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

„Die Spanne von 2.465,52 Euro in E 1 bis 7.980,65 Euro in E 15 zeigt die enorme Bandbreite der kommunalen Berufe und Tätigkeitsfelder.”

– Öffentlicher-Dienst.Info (Vergütungsportal)

„Für Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen wirkt die 110-Euro-Mindeststeigerung wie eine eigene Tarifrunde.”

– Analyse des Tarifportals Öffentlichen-Dienst.de

Für Angestellte in den Kommunen ist die Botschaft klar: Die aktuelle Tabelle gibt Sicherheit, der Ausblick 2026 erfordert Wachsamkeit. Wer seine Entgeltgruppe und Stufe kennt, kann die jährlichen Steigerungen genau planen. Die Unsicherheit bleibt die Tarifrunde 2026 – hier empfiehlt sich ein Blick in die Mitgliederinformationen von ver.di oder dbb. Für Beschäftigte in den Kommunen ist das Fazit klar: Wer die Tabelle versteht, kann das Maximum aus seinem Tarifvertrag herausholen oder den richtigen Zeitpunkt für eine Höhergruppierung erkennen.

Verwandte Beiträge: **E-Rechnungspflicht 2025: Pflicht, Ausnahmen & Umsetzung**

Wer die genauen Zahlen der Entgeltstufen bis E15 nachschlagen möchte, findet, kann in der TVöD VKA Entgelttabelle 2025 die vollständigen Beträge für Kommunen einsehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Entgeltgruppe bin ich bei meiner Tätigkeit?

Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltgruppe. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, wie sie im Arbeitsvertrag oder der Stellenbeschreibung festgelegt ist. Im Zweifel prüft der Arbeitgeber oder die Personalabteilung die korrekte Zuordnung.

Wie wird die Jahressonderzahlung versteuert?

Die Jahressonderzahlung wird wie das reguläre Gehalt versteuert und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Sie erhöht das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Auszahlung.

Kann ich in eine höhere Stufe springen, wenn ich eine neue Stelle antrete?

Nein, bei einem Wechsel innerhalb des TVöD VKA wird in der Regel die bisherige Stufe übernommen, mindestens jedoch Stufe 1. Ein Sprung in der Besoldungsgruppe ist nicht vorgesehen, es sei denn, die neue Tätigkeit ist höherwertig und führt zu einer Höhergruppierung.

Was passiert mit meiner Stufe bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des TVöD?

Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Geltungsbereichs des TVöD VKA bleibt die erreichte Stufe in der Regel erhalten. Es erfolgt keine Rückstufung.

Gibt es eine tabellarische Übersicht zum Download?

Ja, die aktuellen TVöD VKA Tabellen stehen auf den Seiten der Tarifportale wie Öffentlichen-Dienst.de und Öffentlicher-Dienst.Info als PDF oder HTML-Ausdruck zur Verfügung.

Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt der Tabelle?

Das Nettogehalt wird berechnet, indem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Ein hilfreicher Anhaltspunkt ist unsere Übersicht 3200 brutto in netto – Nettoverdienst nach Steuerklasse.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Sonderzahlung für Teilzeitkräfte?

Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Jahressonderzahlung anteilig nach dem Verhältnis der vereinbarten zur tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit berechnet.